Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus Abkürzung: „RaBeStTe“ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1107231-nr14-erlass-rabestte/ Dieses Reichsamt ist nach über 100 Jahren der vorsätzlichen Täuschung nicht mehr zu verhindern und eine Bereinigung kann nur erfolgen, wenn die Personen endlich in der Öffentlichkeit beim Namen genannt
Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus

