Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus

Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus

Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus Abkürzung: „RaBeStTe“ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1107231-nr14-erlass-rabestte/ Dieses Reichsamt ist nach über 100 Jahren der vorsätzlichen Täuschung nicht mehr zu verhindern und eine Bereinigung kann nur erfolgen, wenn die Personen endlich in der Öffentlichkeit beim Namen genannt