Bereich Heiraten und Eheschließungen ePost: standesamt@bundespraesidium.de Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen. Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches
Heiratsurkunde (staatlich)


